Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für den zwischen uns, der

Xclaim GmbH, Jakordenstr. 12-14, 50668 Köln,

vertreten durch die Geschäftsführer Martin Göb und Marius Dresen

(eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 104746),

E-Mail Adresse: support@tollreclaimgermany.com

(im Folgenden: „Xclaim“)

und Ihnen als von der Pflicht zur Zahlung der deutschen LKW-Maut betroffenen Unternehmen (im Folgenden: „Kunde“; gemeinsam mit Xclaim “Parteien”) geschlossen Auftrag. Dieser erfasst die von uns unter der Marke “TollReclaim” unter www.tollreclaimgermany.com angebotenen Dienstleistungen zur Rückerstattung der von der Bundesrepublik Deutschland unrechtmäßig erhobenen LKW-Mautgebühren.

1.2 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis abschließend und gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, wenn Xclaim deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.

2. Leistungen von Xclaim

2.1 Xclaim übernimmt für seine Kunden die Durchsetzung der Ansprüche auf Rückerstattung zu viel gezahlter Mautgebühren nach dem BFStrMG und dem BGebG (im Folgenden: “Rückerstattungsansprüche”). 

2.2 Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof („EuGH“) am 28. Oktober 2020  entschieden hat, dass die jahrelange Mautberechnung durch die Bundesrepublik Deutschland (“BRD”) unzulässig ist (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62019CJ0321&from=EN). Unter anderem hat der EuGH festgestellt, dass die Kosten für die Verkehrspolizei nicht in die LKW-Maut hätten einbezogen werden dürfen. Entsprechend besteht nach derzeitiger Kenntnis ein Rückzahlungsanspruch des Kunden gegen die BRD (im Folgenden “Anspruchsgegner”). 

2.3 Über die Marke “TollReclaim” (abrufbar unter www.tollreclaimgermany.com) stellt Xclaim ein Anmeldeportal zur Verfügung, auf dem sich die betroffenen Unternehmen anmelden und Xclaim mit der Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche beauftragen können. 

2.4 Zu diesem Zwecke ermächtigt der Kunde Xclaim sowie deren Geschäftsführer persönlich gem. § 164 BGB in seinem Namen die Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Anspruchsgegner geltend zu machen. Hierzu schließt der Kunde mit Xclaim einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Durchsetzung dieser Ansprüche. Der Vertragsschluss kommt dabei erst dann zustande, wenn wir die Anmeldung und die zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft und dem Kunden eine Bestätigung zugesandt haben. Vertragsgegenstand ist die Durchsetzung zur Geltendmachung der von Rückerstattungsansprüche beim Anspruchsgegner. Xclaim übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Rückerstattung von dem Anspruchsgegner durchgeführt und/oder ordnungsgemäß bearbeitet wird.

2.5 Für ihre Tätigkeit steht Xclaim ein Entgelt gemäß Ziffer 4 dieser AGB zu. 

2.6 Xclaim agiert als Rechtsdienstleister, weswegen es Xclaim ausschließlich gestattet ist, außergerichtlich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren für den Kunden tätig zu werden. Sollten die Bemühungen von Xclaim zur Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche nicht ausreichen, ist Xclaim durch die Beauftragung bereits ermächtigt, bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Rechtsanwalt zur ggf. auch gerichtlichen Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche zu bevollmächtigen (“Partneranwalt”). 

2.7 Sollte ein Partneranwalt von Xclaim bevollmächtigt werden, erklärt sich der Kunde einverstanden, dass Xclaim dem Partneranwalt in sämtliche zur Verfügung stehenden und für den Fall relevanten Informationen Einsicht gewährt sowie dass der Partneranwalt Xclaim über das Verfahren informiert. Sollten für den Gerichtsfall weitere Dokumente, wie z. B. ein Echtheitszertifikat, eine Vollmacht, eine Wahrheitserklärung oder Ähnliches notwendig sein, verpflichtet sich der Kunde, diese in der gewünschten Form beizubringen. 

2.8 Sollte der Partneranwalt zu der Ansicht gelangen, dass die Erfolgsaussichten zu gering sind, wird Xclaim den Kunden entsprechend informieren und weder Xclaim noch der Partneranwalt werden weitere Schritte unternehmen. In diesem Fall entstehen dem Kunden für die bis zu diesem Zeitpunkt von Xclaim geleistete Tätigkeit keine Kosten. 

2.9 Sollte der Partneranwalt ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche eingeleitet haben und sollte dieses Verfahren erfolglos sein, übernimmt Xclaim sämtliche angefallenen Kosten. Sollte das Gerichtsverfahren erfolgreich oder ein Vergleich erzielt worden sein, wird Xclaim sämtliche entstandenen Kosten tragen, welche nicht durch den Anspruchsgegner beglichen wurden. Wenn ein Gerichtsprozess gewonnen wird, wird im Namen des Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren gegen den Anspruchsgegner geltend gemacht. 

2.10 Xclaim bietet keine Rechtsdienstleistung oder -beratung an, die über diejenige hinausgeht, die für die Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche notwendig ist.

3. Vergleich

3.1 Der Abschluss eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs setzt grundsätzlich die Zustimmung des Kunden voraus.

3.2 Wird einem Vergleichsabschluss von Xclaim und dem Kunden zugestimmt, werden auch die Kosten, welche durch den Abschluss des Vergleichs entstehen, von Xclaim übernommen. Die Berechnung des Entgeltes von Xclaim orientiert sich an der tatsächlich gezahlten Rückerstattungssumme des Anspruchsgegners an den Kunden und den Bestimmungen der Ziffer 4.2 dieser AGB. 

3.3 Wird ohne Wissen oder Zustimmung von Xclaim ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich vom Kunden geschlossen, so hat der Kunde die entstehenden Kosten für die beauftragten Partneranwälte selbst zu tragen. Ferner behält sich Xclaim die Berechnung des Entgeltes auf die Vergleichssumme und die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

4. Vergütung

4.1 Für ihre Tätigkeit ist Xclaim berechtigt, ein Entgelt in Höhe des in Ziffer 4.2 dieser AGB festgelegten Prozentsatzes des vom Anspruchsgegner erhaltenen Rückerstattungsbetrages (künftig: „Entgelt”) inkl. gesetzlicher USt. zu erheben. Sobald der Anspruchsgegner an Xclaim eine Zahlung geleistet hat, wird Xclaim ihrem Kunden den vom Anspruchsgegner gezahlten Betrag abzgl. des Entgelts auf ein vom Kunden angegebenes Konto auszahlen.

4.2 Das von Xclaim im Falle der Auszahlung des Anspruchsgegners einbehaltene Entgelt wird nach den folgenden Maßgaben berechnet:

  • 12,5% der Rückerstattungssumme, sofern Xclaim in allen Fällen eine außergerichtliche Lösung erzielen kann;
  • 20% der Rückerstattungssumme, sofern eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden kann und Xclaim/Partneranwälte zur Frage des grundsätzlichen Bestehens des Anspruchs einen Musterprozess führen muss/müssen;
  • 30% der Rückerstattungssumme, sofern ein Musterprozess nicht ausreicht und die weiteren Ansprüche im Rahmen gesonderter gerichtlicher Verfahren durchgesetzt werden müssen. 

4.3 Das Entgelt wird nur fällig, wenn Xclaim eine Rückerstattung des Anspruchsgegners erhält. Xclaim selbst übernimmt keine Verpflichtung zur Zahlung dieser Beträge an den Kunden – das bedeutet, dass der Kunde keine Erstattung erhält, wenn der Anspruchsgegner sich trotz der Bemühungen von Xclaim und ggfs. beauftragter Partneranwälte weigert, zu zahlen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Zahlung eines Entgeltes an Xclaim verpflichtet. 

4.4 Etwaig angefallene Zinsen oder sonstige Gebühren, die ggf. zusätzlich zu dem vom Anspruchsgegner geschuldeten Erstattungsbetrag anfallen, gebühren alleine Xclaim.

5. Abrechnung

5.1 Jegliche Zahlungen des Anspruchsgegners oder eines Dritten in Bezug auf die Rückerstattungsansprüche werden über ein Geschäftskonto von Xclaim abgewickelt.

5.2 Xclaim rechnet die Beträge unverzüglich ab und zahlt diese nach Mitteilung einer gültigen Bankverbindung (abzüglich des Entgeltes nach Ziffer 4) an den Kunden aus. Der Kunde ist verpflichtet, Xclaim eine gültige Kontoverbindung zu nennen, auf die eine SEPA Überweisung stattfinden kann. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder informiert Xclaim nicht über eine Änderung seiner Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, Xclaim den daraus entstehenden Schaden zu erstatten (z.B. Rücklastschriftgebühren etc.).

5.3 Das Konto wird unverzinslich geführt. Zinsansprüche der Kunden sind daher ausgeschlossen, soweit die Auszahlung unverzüglich nach Eingang des Betrages durch den Anspruchsgegner erfolgt.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Xclaim angebotenen Dienste nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Der Kunde stellt Xclaim insbesondere alle zur Bearbeitung seiner Rückerstattungsansprüche relevanten Unterlagen und Daten vollumfänglich zur Verfügung. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht kann Xclaim vom Kunden Ersatz der vergeblich aufgewendeten Anwalts-, Gerichts- und Bearbeitungskosten verlangen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten trägt allein der Kunde die Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige ergänzende Informationen, soweit erforderlich, auf Anforderung von Xclaim unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Jegliche Änderungen der Adressdaten sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. 

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, Xclaim unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen eines Anspruchsgegners bezüglich des Rückerstattungsverlangens an ihn geleistet wurden.

6.4 Der Kunde versichert mit der Beauftragung von Xclaim, dass er noch nicht anderweitig über die Rückerstattungsansprüche verfügt oder einen Dritten mit deren Durchsetzung beauftragt hat. Er versichert zudem, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, nach Beauftragung der Xclaim die Rückerstattungsansprüche mit Einwilligung von Xclaim an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, keine eigenen Handlungen oder Verfahren zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber dem Anspruchsgegner, abzugeben. Soweit der Anspruchsgegner oder sein Vertreter mit dem Kunden in Kontakt tritt, wird der Kunde Xclaim unverzüglich in Kenntnis setzen. 

6.5 Sofern der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 6.1. bis 6.4. verstößt, haftet er Xclaim gegenüber auf Schadensersatz in vollem Umfang. Xclaim behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. 

7. Dauer des Auftrags, Kündigung

7.1 Das Vertragsverhältnis mit Xclaim endet, wenn die Rückerstattung von Xclaim durchgesetzt wurde oder Xclaim nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Geltendmachung festgestellt und den Kunden hierüber informiert hat. Eine ordentliche Kündigung ist – vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser AGB – ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

7.2 Xclaim behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Kunde die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 6 dieser AGB schuldhaft verletzt.

7.3 Sollte das Vertragsverhältnis nach Beauftragung aufgrund der Voraussetzungen von Ziffer 7.2. i.V.m. Ziffer 6 beendet werden, ist der Kunde verpflichtet, Xclaim einen angemessenen Schadensersatz zu erstatten. Dem Kunden bleibt es hingegen vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht entstanden ist oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Xclaim übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Kunden überlassenen Daten und Informationen.

8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xclaim, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Xclaim nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.5 Die Einschränkungen der Ziffer 8.1 bis 8.4. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xclaim, wenn diese direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9. Datenschutz

Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise, welche jederzeit unter Datenschutz abgerufen werden können.

10. Änderung der AGB

10.1 Xclaim behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne die Angabe von Gründen abzuändern, zu ergänzen oder für ungültig zu erklären.

10.2 Jegliche Änderungen der AGB werden Kunden per E-Mail mitgeteilt. Bei Änderungen der AGB gelten die geänderten AGB als angenommen, wenn den geänderten AGB innerhalb von sechs Wochen nicht widersprochen wird.

11. Regulierung

Xclaim wird ausschließlich als registrierter Dienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes tätig. Xclaim ist eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister unter Aktenzeichen 3712-1057(7)

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Parteien wählen, sofern und soweit dies notwendig und möglich ist, als geltendes Recht ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher anderweitiger internationaler Rechtsordnungen.

12.2 Gerichtsstand ist, sofern und soweit eine Wahl des Gerichtsstandes zulässig ist, Köln, Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Sollte eine Klausel der Verträge und dieser AGB unwirksam sein, so ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Verträge auch ohne diese Klausel geschlossen worden wären. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien umgehend eine wirksame Klausel schriftlich zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel inhaltlich weitestgehend entspricht und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommt.

Stand: Mai 2021

– Die Geschäftsführung –