Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der zurückgelegten Strecke, der Art des LKW (Achsenanzahl und zulässiges Gesamtgewicht) sowie von der jeweiligen EURO-Norm. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich der Rückzahlungsbetrag auf rund 4% für Ansprüche aus den letzten drei Jahren, d.h. ab dem Jahr 2019. Abhängig davon, wie die zuständigen Gerichte hierzu entscheiden, kann der Anspruch jedoch auch bis zu 7% betragen und ggf. seit 2005 geltend gemacht werden. Die Frage der Verjährung ist noch nicht abschließend entschieden.
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner – möglicherweise befindet sich die Bestätigungsmail dort. Sofern dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte direkt an TollReclaim unter support@tollreclaimgermany.com.
Sofern Sie im Zeitraum zwischen 2019 und heute in Deutschland Mautgebühren bezahlt haben, können Sie sich zunächst über das Feld “REGISTRIEREN” bei TollReclaim anmelden, Ihre Mautaufstellungen (jährlich oder monatlich) von Toll Collect für die Jahre 2019 und 2020 uploaden und TollReclaim formal beauftragen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen eine Eingangsbestätigung sowie eine Annahme des Auftrags zugesandt. Anschließend tritt TollReclaim mit der zuständigen Behörde in Kontakt und macht Ihre Forderungen geltend, sofern erforderlich vor Gericht. Sobald die Rückerstattung eingegangen ist, entweder aufgrund sofortiger Zahlung oder im Anschluss an ein erfolgreiches gerichtliches Verfahren, erhalten Sie Ihr Geld umgehend abzüglich einer moderaten Erfolgsprovision.
Ja, unter https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/kontakt.html können Sie in diesem Fall von Toll Collect direkt eine Aufstellung der relevanten Unterlagen anfordern und diese an uns unter at support@tollreclaimgermany.com weiterleiten.
Nein, grundsätzlich reicht es aus, die Mautaufstellungen für den relevanten Zeitraum 2019 bis einschließlich heute bei TollReclaim hochzuladen. Nur wenn sich der Name oder die Firma Ihres Unternehmens zwischenzeitlich geändert haben sollte, übermitteln Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Dazu können seriöse Dienstleister derzeit keine Aussage treffen, da diese Frage von verschiedenen Faktoren abhängt, u.a. der Reaktion des Anspruchsgegners. Daneben ist auch entscheidend, wann und wie sich die zuständigen Gerichte in Deutschland zu den noch offenen Aspekten, wie etwa der Verjährung von Ansprüchen, äußern. TollReclaim sieht jedoch realistische Chancen dafür, dass eine Lösung noch im Jahr 2021 möglich ist.
TollReclaim informiert Sie laufend über aktuelle Entwicklungen und Verfahrensstände entweder über die Webseite oder auf direktem Wege.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind sämtliche Unternehmen, die ab dem Jahr 2018 bis heute die deutsche LKW-Maut entrichtet haben, berechtigt, eine Rückerstattung zu fordern. Gegebenenfalls kann der Anspruch aber sogar seit Beginn der Einführung der Maut im Jahr 2005 durchsetzbar sein. Dies hängt davon ab, wie die zuständigen Gerichte über die Frage der Verjährung entscheiden werden.
Angesichts der eindeutigen Aussage des Europäischen Gerichtshofs, dass die Berechnung der deutschen LKW-Maut unzulässig ist, geht TollReclaim davon aus, dass eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren jedenfalls für den von einer möglichen Verjährung nicht betroffenen Zeitraum zwischen 2019 und heute sehr wahrscheinlich ist. Ob eine Rückerstattung darüber hinaus für den Zeitraum zwischen 2005 und 2018 in Betracht kommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die zuständigen Gerichte über die Frage der Verjährung dieser Ansprüche entscheiden werden. Hierzu wird TollReclaim Kunden regelmäßig auf der Website informieren.