17. Wie werde ich über den Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten?
TollReclaim informiert Sie laufend über aktuelle Entwicklungen und Verfahrensstände entweder über die Webseite oder auf direktem Wege.
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Nach derzeitigem Kenntnisstand sind sämtliche Unternehmen, die ab dem Jahr 2018 bis heute die deutsche LKW-Maut entrichtet haben, berechtigt, eine Rückerstattung zu fordern. Gegebenenfalls kann der Anspruch aber sogar seit Beginn der Einführung der Maut im Jahr 2005 durchsetzbar sein. Dies hängt davon ab, wie die zuständigen Gerichte über die Frage der Verjährung entscheiden werden.
Angesichts der eindeutigen Aussage des Europäischen Gerichtshofs, dass die Berechnung der deutschen LKW-Maut unzulässig ist, geht TollReclaim davon aus, dass eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Mautgebühren jedenfalls für den von einer möglichen Verjährung nicht betroffenen Zeitraum zwischen 2019 und heute sehr wahrscheinlich ist. Ob eine Rückerstattung darüber hinaus für den Zeitraum zwischen 2005 und 2018 in Betracht kommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die zuständigen Gerichte über die Frage der Verjährung dieser Ansprüche entscheiden werden. Hierzu wird TollReclaim Kunden regelmäßig auf der Website informieren.
Sofern Sie im Zeitraum zwischen 2019 und heute in Deutschland Mautgebühren bezahlt haben, müssen Sie sich lediglich anmelden, TollReclaim kümmert sich um alles Weitere. Sobald die Rückerstattung eingegangen ist, erhalten Sie Ihr Geld abzüglich einer moderaten Erfolgsprovision.
TollReclaim ist ein auf die Rückforderung zu viel gezahlter Mautgebühren spezialisierter Dienstleister. Ziel ist es, die Rechte deutscher und ausländischer Unternehmen durchzusetzen und für diese das Verfahren so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.
Nein, in diesem Fall kann TollReclaim leider nicht für Sie tätig werden.
Jedes Unternehmen, das eine Toll Collect-Nummer hat, kann sich bei TollReclaim anmelden.
Im Konzernverbund muss jedes einzelne Konzernunternehmen, das eine eigene Toll Collect-Nummer besitzt, gesondert bei TollReclaim angemeldet werden.
Nein, TollReclaim setzt Ihre Ansprüche kostenfrei durch. Im Erfolgsfall wird lediglich eine Erfolgsprovision zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Siehe weitere Details dazu unter Nr. 10. Die Erfolgsprovision ist in der Regel für Sie steuerlich absetzbar.
Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der zurückgelegten Strecke, der Art des LKW (Achsenanzahl und zulässiges Gesamtgewicht) sowie von der jeweiligen EURO-Norm. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich der Rückzahlungsbetrag auf rund 4% für Ansprüche aus den letzten drei Jahren, d.h. ab dem Jahr 2019. Abhängig davon, wie die zuständigen Gerichte hierzu entscheiden, kann der Anspruch jedoch auch bis zu 7% betragen und ggf. seit 2005 geltend gemacht werden. Die Frage der Verjährung ist noch nicht abschließend entschieden.