7. Kann ich TollReclaim beauftragen, wenn ich meine Ansprüche (selbst oder durch Dritte) schon gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geltend gemacht habe?
Nein, in diesem Fall kann TollReclaim leider nicht für Sie tätig werden.
Nein, in diesem Fall kann TollReclaim leider nicht für Sie tätig werden.
Jedes Unternehmen, das eine Toll Collect-Nummer hat, kann sich bei TollReclaim anmelden.
Im Konzernverbund muss jedes einzelne Konzernunternehmen, das eine eigene Toll Collect-Nummer besitzt, gesondert bei TollReclaim angemeldet werden.
Nein, TollReclaim setzt Ihre Ansprüche kostenfrei durch. Im Erfolgsfall wird lediglich eine Erfolgsprovision zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Siehe weitere Details dazu unter Nr. 10. Die Erfolgsprovision ist in der Regel für Sie steuerlich absetzbar.
Die Höhe des Ihnen zustehenden Betrages hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der zurückgelegten Strecke, der Art des LKW (Achsenanzahl und zulässiges Gesamtgewicht) sowie von der jeweiligen EURO-Norm. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich der Rückzahlungsbetrag auf rund 4% für Ansprüche aus den letzten drei Jahren, d.h. ab dem Jahr 2019. Abhängig davon, wie die zuständigen Gerichte hierzu entscheiden, kann der Anspruch jedoch auch bis zu 7% betragen und ggf. seit 2005 geltend gemacht werden. Die Frage der Verjährung ist noch nicht abschließend entschieden.
Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner – möglicherweise befindet sich die Bestätigungsmail dort. Sofern dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte direkt an TollReclaim unter support@tollreclaimgermany.com.
Sofern Sie im Zeitraum zwischen 2019 und heute in Deutschland Mautgebühren bezahlt haben, können Sie sich zunächst über das Feld “REGISTRIEREN” bei TollReclaim anmelden, Ihre Mautaufstellungen (jährlich oder monatlich) von Toll Collect für die Jahre 2019 und 2020 uploaden und TollReclaim formal beauftragen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen eine Eingangsbestätigung sowie eine Annahme des Auftrags zugesandt. Anschließend tritt TollReclaim mit der zuständigen Behörde in Kontakt und macht Ihre Forderungen geltend, sofern erforderlich vor Gericht. Sobald die Rückerstattung eingegangen ist, entweder aufgrund sofortiger Zahlung oder im Anschluss an ein erfolgreiches gerichtliches Verfahren, erhalten Sie Ihr Geld umgehend abzüglich einer moderaten Erfolgsprovision.
Ja, unter https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/kontakt.html können Sie in diesem Fall von Toll Collect direkt eine Aufstellung der relevanten Unterlagen anfordern und diese an uns unter at support@tollreclaimgermany.com weiterleiten.
Nein, grundsätzlich reicht es aus, die Mautaufstellungen für den relevanten Zeitraum 2019 bis einschließlich heute bei TollReclaim hochzuladen. Nur wenn sich der Name oder die Firma Ihres Unternehmens zwischenzeitlich geändert haben sollte, übermitteln Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Dazu können seriöse Dienstleister derzeit keine Aussage treffen, da diese Frage von verschiedenen Faktoren abhängt, u.a. der Reaktion des Anspruchsgegners. Daneben ist auch entscheidend, wann und wie sich die zuständigen Gerichte in Deutschland zu den noch offenen Aspekten, wie etwa der Verjährung von Ansprüchen, äußern. TollReclaim sieht jedoch realistische Chancen dafür, dass eine Lösung noch im Jahr 2021 möglich ist.